Berufsförderung für Zivil- und Wehrdienstleistende
Seit mehr als 15 Jahren werden die CCH-Seminare zur Berufsorientierung und das
CCH-Vorstudium staatlich anerkannt und gefördert. Dies gilt für Zivildienstleistende (ZDL)
ebenso wie für Wehrdienstleistende.
Informationen für Zivildienstleistende finden Sie hier.
Informationen für Wehrdienstleistende finden Sie hier.
Wie stelle ich einen Förderantrag?
Seit mehr als fünfzehn Jahren werden die CCH-Seminare staatlich anerkannt und gefördert.
Dies gilt für Zivildienstleistende (ZDL) ebenso wie für Wehrdienstleistende.
- Komplette Erstattung der Teilnahmegebühr
Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Informationen:
Es empfiehlt sich für alle Dienstleistenden
rechtzeitig vor Beginn des Vorstudiums einen Antrag auf Berufsförderung
zu stellen und ggf. Sonderurlaub zu beantragen.
- Vor dem Seminar
Unmittelbar nach der
erfolgten schriftlichen Anmeldung zum CCH-Seminar erhalten Sie von uns
das nötige Formblatt zugeschickt, auf dem Ihre Teilnahmeabsicht bescheinigt
wird. Ihrem Antrag auf Berufsförderung fügen Sie das Formblatt als
Anlage bei. Prüfen Sie, ob Sie für den Seminarbesuch fünf Tage
Sonderurlaub bekommen können.
- Besuch des Seminars
Am letzten Seminartag wird Ihnen das nötige Formblatt ausgehändigt,
auf dem Ihnen die Teilnahme am Seminar sowie die Höhe der von Ihnen
entrichteten Teilnahmegebühr bescheinigt wird.
- Nach dem Seminar
Sie reichen die Bestätigung bei Ihrer Dienststelle ein und
erhalten dann Ihre Teilnahmegebühr (maximal 664,68 €) zurückerstattet.